02 | 03 | 2021
Beim Kauf einer Immobilie an der Costa Blanca muss man eine Reihe von Kosten berücksichtigen, die der Käufer neben dem Preis der Immobilie zu tragen hat. Notargebühren. Die von den Notaren erhobenen Gebühren sind staatlich geregelt und in ganz Spanien für dieselben Dienstleistungen gleich. Die Notargebühren für einen Kaufvertrag, zum Beispiel für ein Haus mit einem Preis von 250.000 Euro, betragen etwa 1000 Euro. Grundbuchamt. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags muss dieser dem Grundbuchamt vorgelegt werden - dies ist nicht obligatorisch, aber ratsam. Die Gebühren für das Grundbuchamt sind ebenfalls geregelt und richten sich nach dem in der Urkunde angegebenen Wert der Immobilie. Für eine Immobilie von 250.000 Euro betragen sie etwa 500 Euro. Steuern. Beim Kauf einer neuen Immobilie an der Costa Blanca sind folgende Steuern zu entrichten: die Mehrwertsteuer (VAT), die sich im Jahr 2021 auf 10 % des Immobilienwertes beläuft, und die Steuer auf Rechtsgeschäfte und Urkunden (IAJD), die 1,5 % beträgt. Für eine gebrauchte Immobilie an der Costa Blanca ist anstelle der Mehrwertsteuer die Übertragungssteuer (ITP) zu entrichten, die im Jahr 2021 ebenfalls 10 % beträgt. Gestoría. Wenn wir eine Agentur mit der Eintragung der Eigentumsurkunde der Immobilie im Grundbuch und der Abwicklung der Steuern beauftragen, wird sie uns etwa 300 Euro berechnen. In einer folgenden Veröffentlichung werden wir die Kosten für die Hypothek detailliert aufführen.
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